Tippgeber
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- Einfacher Kontakt über unser Formular
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Wichtige Hinweise
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Die Einnahme muss in der Einkommensteuererklärung (Anlage SO) angegeben werden.
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Die tatsächliche Steuer hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
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Bei wiederholter Tätigkeit kann eine gewerbliche Einstufung erfolgen (Pflicht zur Gewerbeanmeldung).
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Im Zweifel immer Rücksprache mit einem Steuerberater halten.
