Monteure installieren eine Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus in Süddeutschland

GEG 2026: Was der Heizungstausch Eigentümer jetzt kostet

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Eigentümer in der Region Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Heuberg und am Bodensee vor konkrete Entscheidungen: Wer eine defekte Heizung austauscht oder ein Gebäude kauft, muss die aktuellen Pflichten kennen. Die Fristen und Übergangregeln sind komplex – ein Überblick schafft Klarheit.

Seit dem Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes läuft für viele Eigentümer eine stille Uhr. Wer eine Heizung betreibt, die älter als 30 Jahre ist, oder wer eine Immobilie erbt bzw. kauft, gerät automatisch in den Anwendungsbereich des GEG. Das Gesetz schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungssysteme zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – und zwar dann, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist oder bestimmte Fristen ablaufen.

Was gilt konkret für Bestandsgebäude?

Für Bestandsgebäude außerhalb von Neubaugebieten greift das GEG gestaffelt nach Gemeindegröße. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihre Wärmeplanung bis Ende Juni 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden – darunter viele Orte im Landkreis Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis – haben bis Ende Juni 2028 Zeit. Solange die kommunale Wärmeplanung in einer Gemeinde noch nicht vorliegt, gilt eine Übergangslösung: Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Fällt die Anlage jedoch endgültig aus und ist keine Reparatur mehr möglich, greift die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht unmittelbar.

Für Eigentümer bedeutet das: Wer eine Heizungsanlage besitzt, die sich dem Lebensende nähert, sollte den Zustand frühzeitig durch einen Fachbetrieb prüfen lassen. Ein ungeplanter Heizungsausfall im Winter lässt kaum Zeit für eine durchdachte Entscheidung über Wärmepumpe, Pelletanlage oder Fernwärmeanschluss.

Welche Systeme erfüllen die Anforderungen?

Das GEG benennt mehrere Erfüllungsoptionen. Zu den gängigen Varianten, die die 65-Prozent-Regel einhalten, zählen:

  • Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Erdwärme) – im Regelfall vollständig GEG-konform
  • Pellet- oder Biomasseheizung – mit entsprechenden Emissionsauflagen nach BImSchV
  • Fernwärme – sofern das lokale Netz zertifiziert erneuerbar gespeist wird
  • Solarthermie mit Hybridheizung – in Kombination möglich, wenn der Erneuerbare-Anteil nachgewiesen wird
  • Wasserstoff-ready-Gasheizung – nur unter engen Voraussetzungen und mit Nachweispflicht

Welche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt stark vom Gebäudetyp, dem Dämmstandard und der Lage ab. Ein freistehendes Einfamilienhaus in Immendingen mit Garten bietet andere Möglichkeiten als eine Altbauwohnung in Tuttlingen-Mitte.

Besondere Relevanz beim Immobilienkauf

Wer eine Bestandsimmobilie kauft, übernimmt auch die Pflichten aus dem GEG. Läuft eine Ölheizung auf den letzten Metern, wird die absehbare Ersatzinvestition Teil der Kaufkalkulation. Käufer sollten deshalb vor Vertragsabschluss den Energieausweis und das Baujahr der Heizungsanlage sorgfältig prüfen. Verkäufer sind verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen – wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro gemäß § 80 GEG.

Für den Landkreis Tuttlingen und die angrenzenden Kreise Konstanz und Schwarzwald-Baar gilt: Die kommunale Wärmeplanung vieler Gemeinden befindet sich noch in Erarbeitung. Das bietet aktuell einen gewissen Planungspuffer – aber keinen Grund, notwendige Entscheidungen aufzuschieben. Wer jetzt handelt, kann Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen, bevor Nachfragepeaks die Handwerkstermine und Materialpreise belasten.

Jetzt beraten lassen – vor dem nächsten Winter

Der Sommer ist der richtige Zeitpunkt, um Heizung, Energieausweis und den Zustand einer Immobilie nüchtern zu bewerten. Carmen Christa Grellmann von Apres-Immobilien in Engen kennt die lokalen Gegebenheiten im Landkreis Tuttlingen, am Bodensee und im Schwarzwald-Baar-Kreis und unterstützt Eigentümer wie Kaufinteressenten dabei, den energetischen Zustand einer Immobilie realistisch einzuschätzen. Eine individuelle Beratung hilft, böse Überraschungen nach dem Kaufvertrag zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder energetische Fachberatung im Einzelfall.

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