Kaufvertrag und Schlüssel auf dem Schreibtisch beim Notartermin für einen Immobilienkauf

Immobilie kaufen: Der Ablauf in 10 Schritten

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Wer zum ersten Mal eine Immobilie kauft, steht vor einem komplexen Prozess mit vielen Beteiligten und Fristen. Dieser Ratgeber erklärt den typischen Ablauf eines Immobilienkaufs – von der Besichtigung bis zur Eintragung ins Grundbuch – verständlich und praxisnah.

Ein Immobilienkauf ist für die meisten Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Zwischen dem ersten Besichtigungstermin und dem Moment, in dem der Schlüssel in der Hand liegt, vergehen oft mehrere Monate. Wer den typischen Ablauf kennt, kann die einzelnen Phasen besser einplanen – und vermeidet teure Fehler.

Schritt 1 bis 3: Vorbereitung, Suche und Besichtigung

Der Kaufprozess beginnt lange vor dem ersten Besichtigungstermin. Zunächst gilt es, das eigene Budget zu klären. Dazu gehört nicht nur das verfügbare Eigenkapital, sondern auch die monatlich tragbare Kreditrate. Banken verlangen in der Regel mindestens 10 bis 20 Prozent Eigenkapital – zuzüglich der Kaufnebenkosten, die in Baden-Württemberg durch Grunderwerbsteuer (5 Prozent), Notarkosten und Grundbuchgebühren schnell 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen können. Eine Finanzierungszusage der Bank vor dem Kaufangebot verschafft Ihnen eine deutlich stärkere Verhandlungsposition.

Bei der Objektsuche lohnt es sich, nicht nur auf Portale zu setzen. In der Region Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Heuberg und am Bodensee werden viele Immobilien diskret über regionale Makler vermittelt – oft bevor sie online erscheinen. Haben Sie eine passende Immobilie gefunden, sollten Sie bei der Besichtigung systematisch vorgehen:

  • Gebäudezustand prüfen: Dach, Fassade, Fenster, Heizungsanlage
  • Energieausweis anfordern und Energieeffizienzklasse notieren
  • Baujahr und letzte Sanierungsmaßnahmen erfragen
  • Grundriss auf Ihre Bedürfnisse prüfen
  • Lage und Infrastruktur: Schulen, Nahversorgung, Anbindung
  • Bei Eigentumswohnungen: Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und Instandhaltungsrücklage einsehen

Schritt 4 und 5: Kaufpreisverhandlung und Finanzierungsbestätigung

Auf Basis der Besichtigung und einer realistischen Werteinschätzung erfolgt das Kaufpreisangebot. Hier hilft es, den Markt zu kennen: In Tuttlingen und dem Umland sind die Preise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, das Preisniveau ist aber im Vergleich zu Freiburg oder dem direkten Bodenseeufer noch moderat. Ein erfahrener Makler kann Ihnen eine sachliche Markteinschätzung liefern und die Verhandlung professionell begleiten.

Sobald sich Käufer und Verkäufer auf einen Preis geeinigt haben, holt der Käufer die verbindliche Finanzierungsbestätigung seiner Bank ein. Diese ist Voraussetzung, bevor der Notar den Kaufvertrag beurkunden kann. Planen Sie für diesen Schritt mindestens ein bis zwei Wochen ein – Banken benötigen Zeit für die Unterlagenprüfung.

Schritt 6 und 7: Kaufvertrag und Notartermin

In Deutschland ist jeder Immobilienkauf notariell beurkundungspflichtig (§ 311b BGB). Der Notar entwirft den Kaufvertrag auf Basis der vereinbarten Konditionen und stellt ihn beiden Parteien vorab zu. Lesen Sie den Entwurf sorgfältig und stellen Sie alle offenen Fragen, bevor Sie zum Beurkundungstermin erscheinen. Beim Notartermin selbst liest der Notar den gesamten Vertrag laut vor und erklärt alle rechtlichen Klauseln. Beide Parteien unterschreiben, der Vertrag ist damit rechtsgültig.

Wichtige Punkte im Kaufvertrag:

  • Genaue Bezeichnung des Kaufobjekts (Flurstück, Grundbuchnummer)
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Übergabetermin und -bedingungen
  • Gewährleistungsausschlüsse und bekannte Mängel
  • Regelungen zu Inventar, das übernommen wird
  • Auflassungsvormerkung zum Schutz des Käufers

Schritt 8 und 9: Kaufpreiszahlung und behördliche Schritte

Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese sichert den Käufer ab, solange der Kaufpreis noch nicht vollständig geflossen ist. Anschließend stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – erst dann darf der Notar die eigentliche Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen. Voraussetzung ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer, die in Baden-Württemberg 5 Prozent des Kaufpreises beträgt und innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig wird.

Der Kaufpreis selbst wird erst überwiesen, wenn der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung erteilt hat. Diese bestätigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind: Auflassungsvormerkung eingetragen, Finanzamt und ggf. Gemeinde haben auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet, bestehende Grundschulden sind gelöscht oder werden aus dem Kaufpreis abgelöst.

Schritt 10: Schlüsselübergabe und Grundbucheintragung

Mit dem Eingang des Kaufpreises beim Verkäufer – oder auf dem Notaranderkonto – erfolgt die Schlüsselübergabe. Ab diesem Zeitpunkt gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über: Sie zahlen Grundsteuer, Versicherungen laufen auf Ihren Namen, und Sie sind für die Immobilie verantwortlich. Halten Sie die Übergabe schriftlich in einem Protokoll fest und dokumentieren Sie Zählerstände sowie den Zustand der Räume mit Fotos.

Die formelle Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch erfolgt einige Wochen später durch das Grundbuchamt – häufig dauert dieser letzte Schritt zwei bis vier Monate. Erst dann sind Sie rechtlich vollständiger Eigentümer der Immobilie.

Der Weg zur eigenen Immobilie ist mit dem richtigen Team an der Seite gut zu bewältigen. Wenn Sie in Tuttlingen, dem Schwarzwald-Baar-Kreis oder der Bodenseeregion kaufen möchten, unterstützt Sie das Team von Apres-Immobilien in jeder Phase – von der Objektsuche über die Kaufpreisverhandlung bis zur Schlüsselübergabe. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

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