Mit unserem Wohnrentenmodell bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in Ihrem Heim zu bleiben, während Sie finanziell von dem Wert Ihres Eigentums profitieren.
Bei Apres-Immobilien verstehen wir, dass Ihr Zuhause weit mehr ist als nur eine Immobilie. Es ist der Ort, an dem Erinnerungen geschaffen und Zukunft geplant wird.
Unser Prozess ist transparent und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten:
Persönliche Beratung:
Wir beginnen mit einem ausführlichen Gespräch bei Ihnen zu Hause, um Ihre individuellen Verhältnisse zu erfassen und Ihre Wünsche zu verstehen.
Indikatives Angebot: Basierend auf einer ersten Bewertung erstellen wir ein unverbindliches Angebot, das wir Ihnen persönlich vorstellen.
Verbindliches Angebot:
Nach einem unabhängigen Gutachten erarbeiten wir ein verbindliches Angebot und präsentieren Ihnen dieses – wiederum persönlich, damit alle Ihre Fragen direkt geklärt werden können.
Kaufvertrag:
Die Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt abschließend bei einem Notar, um die rechtliche Sicherheit für beide Parteien zu gewährleisten.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine stabile Zusatzrente zu sichern und gleichzeitig Ihr lebenslanges Wohnrecht mietfrei zu garantieren.
Bei Apres-Immobilien erhalten Sie nicht nur eine Zusatzrente, sondern auch die Sicherheit und den Komfort, Ihr Zuhause in vollen Zügen genießen zu können, ohne finanzielle Sorgen. Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten.
Berechnungslogik:
Beispielrechnung mit folgenden Parametern:
Ortsübliche Vergleichsmiete: 10 € / qm p.M.
beispielhafter Ansatz für Instandhaltung: 2,20 € pro m²
Statistische Restlebenserwartung: 15 Jahre
Die Reallast ist das Recht einer Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen. Dieser Anspruch
kann in Geld-, Sach- oder Dienstleistungen bestehen und wird ins Grundbuch eingetragen.
Ihre Rentenzahlung wird bei uns als erstrangige Reallast ins Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, dass im Insolvenzfall Ihr Anspruch vor allen anderen bedient wird.
Sollten Sie innerhalb der ersten 5 Jahre nach dem Verkauf versterben, bieten wir auch Ihren Erben bzw. der Person, die
Sie uns als bezugsberechtigt benannt haben, Sicherheit: Wir garantieren Ihnen, dass wir Ihre monatliche Zusatzrente bis zum Ende der Rentengarantiezeit von 5 Jahren an Ihre Erben bzw. an die bezugsberechtigte Person weiterzahlen.
Sollten Sie doch einmal aus Ihrem Zuhause ausziehen wollen und uns Ihr Wohnrecht verkaufen, ändert dies nichts an den vereinbarten monatlichen Rentenzahlungen. Wir bezahlen weiterhin wie vereinbart verlässlich Monat für Monat – entweder lebenslang oder bis zum Ende der Rentenzahldauer.
Bei Nießbrauch dürfen Sie in einer Immobilie nicht nur wohnen, sondern sie auch vermieten. Das Wohnrecht hingegen sichert
Ihnen allein die Nutzung der Immobilie zu. Vermieten dürfen Sie das Objekt nicht.
Da Nießbrauch den Berechtigten mehr Befugnisse einräumt, hat er einen höheren finanziellen Gegenwert als das Wohnrecht. Für Sie würde das bedeuten, dass Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie mit Nießbrauch unterm Strich weniger Geld bzw. eine kleinere monatliche Rentenzahlung bekämen – für ein Recht, von dem Sie höchstwahrscheinlich keinen Gebrauch machen werden. Ihre Immobilie vermieten Sie ja nur, wenn sich Ihre Lebensumstände gravierend ändern. Dieser Fall muss aber gar nicht zwingend eintreffen. Und sollte es bei Ihnen wider Erwarten doch passieren, stehen wir Ihnen zur Seite: Wenn Sie dies wünschen, kaufen wir Ihnen Ihr Wohnrecht ab und zahlen Ihnen den Gegenwert aus, sobald Sie ausgezogen sind. So ersparen Sie sich die anstrengende und manchmal langwierige Suche nach einem verlässlichen Mieter, haben aber trotzdem mehr Geld für Ihre neue Unterkunft zur Verfügung.
Selbstverständlich läuft Ihre monatliche Rentenzahlung von uns auch weiter, wenn Sie uns Ihr Wohnrecht verkauft haben.
Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – Ihre Immobilie nicht mehr bewohnen können oder wollen, können Sie uns Ihr Wohnrecht verkaufen. Den Wert Ihres Wohnrechts haben wir gemeinsam schon im Kaufvertrag der Immobilie festgesetzt. Auf dieser Basis kann die Summe, die Ihnen dann aktuell für das Wohnrecht zusteht, ganz einfach berechnet werden. Diese Fragen klären wir für Sie gerne in einem persölichen Gespräch.
Wenn Sie in Ihrem Haus eine vermietete Einliegerwohnung haben, gehört diese Miete auch nach dem Verkauf Ihrer Immobilie an die Deutsche Immobilien-Renten AG Ihnen. Sollte Ihr Mieter einmal ausziehen, können Sie die Wohnung wieder neu vermieten und auch diese Mieteinnahme für sich verbuchen. Der Mietvertrag muss lediglich auf die Deutsche Immobilien-Renten AG umgeschrieben werden, weil wir ja die neuen Eigentümer der Immobilie sind. Bei einem Haus mit vermieteter Einliegerwohnung wird im notariellen Kaufvertrag ein Passus eingefügt, dass Ihnen die Miete weiterhin zusteht. Den Wert Ihres Wohnrechts berechnen wir auf die gesamte Wohnfläche inklusive der Einliegerwohnung.
Nach Abschluss des Kaufvertrages sind wir, die Deutsche Immobilien-Renten AG, für die gesamte Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Nur Kleinreparaturen sind dann noch von Ihnen zu tragen. Uns liegt viel an Ihrem Zuhause. Die Immobilie in ihrem Wert zu erhalten, ist unser klares Ziel. Deshalb schicken wir ein- bis zweimal im Jahr einen unserer Servicemitarbeiter zu Ihnen, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Sollte er dabei Mängel feststellen, dokumentiert er sie und organisiert umgehend die Reparaturmaßnahmen.
* Das Sternchen markiert die Felder, die den Weg zu Ihrer Immobilientraumreise ebnen. Bitte füllen Sie sie aus, um uns zu ermöglichen, Sie optimal zu unterstützen.
Après-Immobilien
Carmen Grellmann
take-off Gewerbepark Haus 2
78579 Neuhausen ob Eck
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